1. Vorwort

In unserem hoch entwickelten 20. Jahrhundert ist der Austausch zwischen Wissenschaften und Kulturen besonders in der westlichen Welt zu einem wichtigen Anliegen geworden. So wurde gerade der Lehre des Buddha Sakyamuni großes Interesse entgegengebracht und viele haben aus der Auseinandersetzung mit der reichen buddhistischen Kultur großen Nutzen gezogen. Die Karma Kagyu Stiftung will diese Entwicklung unterstützen und bietet auf diesem Gebiet tätigen Projekten und Einzelpersonen ihre Förderung an. Ich hoffe sehr, dass die Erfüllung dieser Vorhaben zu mehr Verständnis und Frieden beiträgt.

Kunzig Shamarpa Rinpoche

2. Die Stiftung

Die Karma Kagyu Stiftung wurde im Jahr 1988 gegründet. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige religiöse Zwecke verfolgt.

3. Zweck der Stiftung

(Auszug aus der Stiftungsverfassung)

Zweck der Stiftung ist die Förderung der buddhistischen Religion, der buddhistischen Lehre in Theorie und Praxis, sowie die Pflege des buddhistischen Lebens und insbesondere die mildtätige Zuwendungen an Unterstützung bedürfenden Personen in Ausübung und Anwendung der allgemeinen buddhistischen Lehre.

Einzelne Zwecke sind(Reihenfolge indiziert keine Prioritäten)

* Erwerb, Errichtung, Ausstattung und Unterhaltung von Immobilien

* Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen

* Erstellung und Veröffentlichung von Schriften

* Förderung von Personen

* Vergabe von Stipendien für Studenten und Lehrer

* Erarbeitung von Übersetzungen buddhistischer Schriften

* Förderung der Künste und Wissenschaften

* Erwerb, Sammlung und Archivierung buddhistischer Kunst-und Kulturerzeugnisse

* Erstellung und Unterhaltung von Archiven und Sammlungen

* Herstellung eines Dialoges zwischen den Religionen

* seelsorgerische Betreuung

* Errichtung und Pflege von Friedhöfen

* wissenschaftliche Tätigkeiten

* Erwerb, Errichtung, Unterhalt von Einrichtungen, die der Selbstversorgung der

klösterlichen Gemeinschaften dienen

* Förderung der Mönchs und Nonnengemeinschaften

* Erfüllung dieser Zwecke im In- und Ausland

Die vollständige Verfassung kann auf Anforderung zugesandt werden. Bitte wenden Sie sich an den Vorstandsvorsitzenden oder eines der Mitglieder von Vorstand oder Kuratorium.

4. Die Struktur der Stiftung und Organe

Die Stiftung wird durch Präsident, Vorstand und Kuratorium nach den Grundsätzen eines Konsensprinzips geführt. Mitglieder werden durch den Präsidenten in Übereinstimmung mit den amtierenden Mitgliedern der Organe berufen.

5. Präsident der Stiftung

Präsident der Stiftung ist der 17. Karmapa Trinley Thaye Dorje

6. Vorstand

Der Vorstand ist das ausführende Organ der Stiftung. Der Vorstand handelt durch seinen Vorsitzenden.

Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender ist gegenwärtig:

Herbert Giller
Zum Buck 11
D-79809 Remetschwiel
tel 07755-939204
fax 07755-939206
mob 0174-7846003

Email:
hg7 ([aed]) gmx.de

Der Vorstand steht persönlich gerne bereit, um Ihre Fragen und Anliegen in Bezug auf die diversen Aspekte der Stiftungstätigkeit oder bezüglich neuer Projekte mit Ihnen zu besprechen und Informationen über die Arbeit der Stiftung zu geben.

7. Kuratorium     

Dem Präsidenten und dem Vorstand der Stiftung stehen ein Kuratorium von bis zu sieben Mitgliedern zur Seite. Dieses Kuratorium berät und überwacht die Tätigkeit der Stiftung. Das Kuratorium ist ein vollständig unabhängiges Organ der Stiftung mit weitreichenden Rechten zur Einsichtnahme in sämtliche Vorgänge und Unterlagen derStiftung.  Es ist die besondere Aufgabe dieses Kuratoriums eine Ausrichtung im Sinne einer auf die gegenwärtige politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation angepasste Arbeitsweise und Zweckerfüllung zu erreichen, beratend tätig zu sein oder prüfend die Vorgänge in der Stiftung für Spender und Einlagengeber darzustellen oder zu vermitteln. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig.

8. Wirtschaftliche Struktur der Stiftung

8.1. Grundkapital

Das Grundkapital ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in seinem Wert ständig zu

erhalten. Es kann durch Zustiftungen erhöht werden.

8.2 Zustiftungen

Zustiftungen können zur Erhöhung des Grundkapitals in die Stiftung eingebracht werden. Die Stiftung ist verpflichtet diese Zustiftungen gleich wie das Grundkapital in ihrem Nennwert ständig zu erhalten.

8.3. Einlagen und Darlehen

Temporäre Zuwendungen oder permanent verbleibende Vermögenswerte können als Einlagen oder Darlehen in die Stiftung gegeben werden, wenn ihr Wert für den Geber oder die Stiftung ständig erhalten bleiben soll.

8.4. Spenden

Spenden können allgemein oder zweckgebunden gegeben werden. Der Spender hat die Möglichkeit eigene Zwecke zu bestimmen oder in Absprache mit der Stiftung bestimmte Zwecke nach seinen Wünschen festzulegen, sofern diese durch die Stiftungsverfassung gedeckt sind. Die Stiftung ist zur Erfüllung einer eventuellen Zweckbindung verpflichtet. Weitere Informationen zur Art der Zweckbindung durch den Stiftungsvorstand.

8.5 Treuhand und Vermögensverwaltung

Die Stiftung arbeitet als Vermögensverwaltung und Treuhänder von Vermögenswerten. Sie kann alle Arten von Geschäften abwickeln, die zur Einkommenserzielung im Rahmen einer Vermögensverwaltung geeignet erscheinen. Es kommen die gesetzlichen Bestimmungen für die besondere steuerbegünstigte Behandlung einer gemeinnützigen Stiftung zur Geltung, die für ihre gemeinnützigen Zwecke steuerbefreite Vermögensverwaltung betreiben kann. Dies ist eine der wesentlichsten Grundlagen für kontinuierliche und auf Dauer angelegte Stiftungsarbeit zu Gunsten der verfassungsgemäßen Zwecke.

9. Erläuterungen

In die Stiftung können alle Arten von Vermögensgegenständen, temporär oder endgültig, zur Erhöhung des Grundkapitals oder zur Verbesserung der allgemeinen Vermögenslage und damit verbundener Einkommensquellen, eingebracht werden.

Dies können sein:

* unmittelbar zur Verfolgung der Stiftungszwecke verwendbare Vermögensgegenstände;

* Wertpapiere;

* Beteiligungen an Kapital und Personengesellschaften;

* sonstige ertragbringende Vermögensgegenstände aller Art.

Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich von Spenden über Einlagen oder Darlehen bis hin zur privaten oder betrieblichen Anlage-Strategien unter weithin flexiblen Bedingungen. Förderung kann zu einer gezielten Investition entwickelt werden, die für die Entwicklung der buddhistischen Lehre und Praxis in all ihren Aspekten eine angemessene und beständige Grundlage zu bieten in der Lage sein soll.

Um Vermögenswerte einer verantwortungsvollen Ausrichtung und einem ethischen Ziel zu unterstellen kann das Instrument dieser Stiftung die geeigneten Geschäfte abwickeln. Im Sinne einer 2.500 jährigen buddhistischen Entwicklung, in Verbindung mit dem Rechtsgebrauch einer im christlichen Abendland gewachsenen europäischen Stiftungstradition, bietet die Karma Kagyu Stiftung ein zeitgemäßes Forum für Vermögensanlagen, Investitionen und Vermögensverwaltung im weitesten Sinne.

Mit Sicht auf gesellschaftliche und ethische Erfordernisse erscheint neben den Wachstumsbestrebungen der Wirtschaft die dringende Notwendigkeit eines ausgewogenen geistigen und mentalen Lebens. Dem selbstlosen Leben zu dienen ist wesentliche Aufgabe dieser Stiftung. In den ausgelösten Wirkungen zeigen Investitionen und Vermögensanlagen ihren letztendlichen Sinngehalt und ihre Berechtigung.

10. Gewährleistungen – Sicherheiten

Gewähr für die Werterhaltung der Vermögensgegenstände muss in Bezug auf Einlagen in das Grundkapital ist gesetzlich vorgeschrieben.

In Bezug auf sonstige Einlagen wird die Stiftung in Absprache mit dem Geber temporärer oder endgültiger Einlagen entsprechende Vereinbarungen finden, um eine Einlagen-Rückzahlung, eine permanente Werterhaltung oder eine den Wünschen des Einlagengebers entsprechende Vermögensverwaltung bis hin zur endgültigen Verwendung zugarantieren.

11. Mitwirkung der Einlagengeberund Spender

Die Mitwirkung von Einlagengebern ist grundsätzlich erwünscht. Wir stehen individuellen Anforderungen und verbindlichen Vereinbarungen mit aller Offenheit gegenüber. Einlagengeber oder Darlehensgeber können ihre Verfügungsgewalt über eingebrachte Vermögenswerte vielfältig gestalten.

Sei es zur Absicherung einer privaten Altersversorgung oder auch der privaten Familienversorgung oder zur temporären Verwaltung von Kapital unter steuerfreien und zweckgebundenen Aspekten können vielfältige Verfahren angewendet werden. (Zweckbindung gem. §§ AO 51 ff. siehe unten in dieser Dokumentation.

12. Datenschutz

Daten, Anschriften, Bewegungen von Vermögenswerten und andere personenbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt. Empfänger zweckgebundener Fördermittel können über die Identität des Gebers informiert werden, wenn dieser nichts Gegenteiliges verlangt hat.

Spender, die ihre Zuwendungen ohne Nennung eines Namens weitergeleitet sehen möchten, können dies durch die zusätzliche Bestimmung als ‚anonym'“ im Verwendungszweck einer Spende oder per gesonderter Mitteilung erklären.

13. Prüfung und Überwachungder Stiftungstätigkeit

Die Stiftung wird durch mehrere Instanzen regelmäßig überprüft durch:

1.

den Regierungspräsidenten in Darmstadt

Die Stiftungsaufsichtsbehörde im Regierungspräsidium erhält jedes Jahr den Jahresbericht zur Prüfung

2.

Das Finazmant Waldshut Tiengen überprüft alle 3 Jahre die Tätigkeit der Karma Kagyu Stiftung.

Zuständiges und prüfendes Finanzamt ist FZAmt Waldshut-Tiengen StrNr: 20001/58838.

Ein positives Prüfergebnis wird jeweils mit einem Freistellungsbescheid bestätigt.

Die Tätigkeit der Karma Kagyu Stiftung untersteht den Vorschriften für gemeinnützige Körperschaften (gemäß AO §§51-68) und den Vorschriften des jeweils gültigen Stiftungsgesetzes des Landes Hessen.

Wir verstehen die Anwendung dieser rechtlichen Formen als adäquates Mittel zur Schaffung und Erhaltung einer für den Buddhismus geeigneten Umgebung.

14. Nachwort

Der gesamte Reichtum der buddhistischen Geisteswissenschaft und Kultur wird seit 25OO Jahren unverfälscht überliefert. Eine dieser Übertragungslinien ist die Karma Kagyu Tradition, deren besonderes Merkmal neben der Überlieferung unzähliger schriftlicher Lehrtexte und Kommentare die Betonung der direkten mündlichen Übertragung von Lehrer zu Schüler darstellt.

Heute ist diese lebendige Überlieferung, wie auch viele andere buddhistische Traditionen, im Westen zugänglich. Um zu gewährleisten, dass sie weiterhin in lebendiger Weise erhalten bleiben und sich in täglichen Lebenssituationen entfalten, bedarf es mehrerer Voraussetzungen:

Einerseits sind Orte nötig, an denen der Buddhismus in einer intensiven, wissenschaftlichen wie lebensnahen Weise studiert und praktiziert werden kann; und andererseits ist es wichtig,dass die buddhistische Geisteswissenschaft,Geisteswelt und Weltsicht durch Praktizierende in die westliche Kultur integriert wird.

Nur so ist einevollständige Übertragung des Buddhismus in unserem Kulturraum möglich und eine authentische buddhistische Präsenz zum Nutzen zukünftige Generationen zu gewährleisten.

Stiftungen.org

Bundesverband Deutscher Stiftungen

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