aktuelle und geplante Vorhaben

Informationen über grundlegende Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Projekten, Vorhaben und Planungen.

1.

Die KKS betreibt zu Gunsten einzelner Vorhaben keine eigene Öffentlichkeitsarbeit.

Alle Bekanntmachungen über Inhalt, Wesen und Ziel der Vorhaben müssen durch die Projekte selbst bekannt gemacht werden und sollten in diesem Zusammenhang auch die Zusammenarbeit mit KKS darstellen.

D.h. die Projekte sind für alle Werbemaßnahmen selbst zuständig, auch für diejenigen welche darauf ausgerichtet sind, dass Spenden und sonstige Zuwendungen über KKS zur Weiterleitung, Verwaltung oder Bewirtschaftung angenommen werden sollen.

Zweckbindung und Verwendung der Mittel müssen vertraglich vereinbart werden, siehe unten.

2.

Vorhaben bitte der KKS rechtzeitig bekannt geben, wenn steuerbegünstigte Fördermaßnahmen über KKS durchgeführt werden sollen. Ggf. ist dazu ein Vorstandsbeschuss erforderlich.

Die Informationen zum Projekt sollten möglichst umfassend ideelle und inhaltliche Aspekte wie auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen.

Beispiel:

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eine ideelle Projektbeschreibung: welche Gruppe, welche Lehrer, geplantes Programm, wer ist beteiligt

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Sachbeschreibung: Katasternummern, Lageplan, Wertgutachten, Budget-Planung

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wie wann und mit welchen Mitteln soll die Planung durchgeführt werden in welchem Zeitraum etc.

3.

Zu jeder Zuwendung wird immer auch ein Nachweis der zweckbestimmten Mittelverwendung erforderlich sein. Es ist ratsam diese Nachweise bereits bei Einnahme und Verwendung der Mittel vorzusehen, geeignete buchhalterische Maßnahmen zu treffen und geeignete Konten getrennt von irgendwelchen anderen Maßnahmen zu führen. Unklare Zuordnungen und Vermischung mit anderen Zwecken muss grundsätzlich und sicher ausgeschlossen bleiben.

4.

Die KKS wird mit Sachprojekten, Zentren oder Organisationen im Ausland grundsätzlich nur nach schriftlicher Vereinbarung eines durch die Stiftungsverfassung getragenen Zwecks in eine Fördertätigkeit eintreten, der gegenseitig verbindlich und haftend zu vereinbaren ist.
Projekte im Inland können gemäß einer steuerlichen Anerkennung gefördert werden insofern sie die Bedingungen der Stiftungsverfassung dieser Stiftung erfüllen und als gemeinnützig in Deutschland anerkannt sind.

5.

Stipendien sind ebenfalls nur für den jeweils beantragten und genehmigten Zweck zu verwenden. Der Stipendiat muss sich zur Einhaltung des Zwecks verpflichten.

6.

Für alle Spendeneinnhamen wird eine pauschale Kostenvergütung von 5% der Spendensumme von KKS pauschal angesetzt, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Die Kostenpauschale beinhaltet: Buchhaltung, Kontoauszüge und Weiterleitung der Mittel, Abklärungen und Vertragsgestaltung, Inanspruchnahme ggf. notwendiger steuerlicher Beratung, Nachweise, Bilanzierung und Jahresbericht, Testate und jährliche Buchprüfung durch vereidigte Buchprüfer  / Wirtschaftsprüfer, steuerliche Spendenbescheinigungen, allgemeine Stiftungsverwaltung, Büro, Telefon, etc.

Weitere Bedingungen ergeben sich aus der Verfassung und allgemeinen gesetzlichen Regelungen.